Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in seinem Beschluss vom 13. Mai dem Eilantrag der Menschenrechtsbeobachtungsorganisation Mare Liberum e.V. vollständig stattgegeben. Danach darf das Schiff des Vereins vorerst wieder auslaufen, um die menschenrechtliche Situation in der Ägäis zu dokumentieren.
Hintergrund der Festsetzung ist eine Weisung des Bundesverkehrsministeriums an die Berufsgenossenschaft Verkehr, zivile Rettungsschiffe auf dem Mittelmeer mit Restriktionen zu belegen. Wie üblich bei umgebauten und umgenutzten Schiffen dieser Art, ist die MARE LIBERUM als Sportboot registriert. In einer Festhalteverfügung vom 23. April bestritt die BG Verkehr den Freizeitzweck. Das Verwaltungsgericht urteilte richtungweisend: „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage dürfte sich die Festhalteverfügung der Antragsgegnerin als rechtswidrig erweisen“.
„Die BG Verkehr müsste nach dieser Urteilsbegründung anerkennen, dass die MARE LIBERUM über gültige Zertifikate verfügt. Die Auffassung der BG Verkehr war zu offensichtlich vom politischen Willen geprägt, unsere Arbeit zu sabotieren. Das vom CSU-Politiker Andreas Scheuer geführte Verkehrsministerium hat keine Rechtsgrundlage, gemeinnützige Vereine an der zivilen Seenotrettung und Menschenrechtsbeobachtung zu hindern“, erklärte Mare Liberum-Sprecher, Hanno Bruchmann, nach der Entscheidung.
Auf Anfrage antwortete die Bundesregierung kürzlich, sich „gegen pauschale Kriminalisierung und eine Behinderung der Tätigkeit privater Seenotretterinnen und Seenotretter“ zu wenden. Der Erlass des Verkehrsministeriums richtet sich jedoch explizit gegen private Seenotrettungsschiffe auf dem Mittelmeer.
„Die Crew der MARE LIBERUM kann nun wieder das Auslaufen vorbereiten doch der Erlass des Verkehrsministeriums muss zurückgenommen werden. Solange staatliche Stellen ihre Aufgaben nicht erfüllen, muss die private Seenotrettung und Menschenrechtsbeobachtung unterstützt statt sabotiert werden. Seit unserer Festsetzung, sind in der Meerenge zwischen der Türkei und Griechenland mindestens sechs Personen während der Überfahrt ertrunken und mindestens ein Flüchtlingsboot, das bereits in europäischen Gewässern war, wurde illegal zurück in die Türkei gedrängt. Nur wenige Informationen gelangen an die Öffentlichkeit.“, so Bruchmann.
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