Submitted bySeebruecke onMi., 05.06.2019 - 12:20

Die tödlichste Migrationsroute der Welt

BERLIN/DEN HAAG (Eigener Bericht) – Menschenrechtsanwälte werfen der EU und ihren Mitgliedstaaten „crimes against humanity“ („Verbrechen gegen die Menschheit“) vor und haben beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Anzeige wegen des Flüchtlingssterbens im Mittelmeer erstattet. Die EU-Flüchtlingsabwehr habe das Mittelmeer in die „tödlichste Migrationsroute der Welt“ transformiert, heißt es in dem Anzeigedokument; dass dort in den vergangenen Jahren weit mehr als 10.000 Menschen zu Tode gekommen seien, sei keiner „Naturkatastrophe“ und keinem „tragischen Fehler“ geschuldet, sondern einer bewusst gestalteten Politik. Die Anwälte belegen dies detailliert an zwei Maßnahmen. Demnach hat die Ablösung der italienischen Seenotrettungsoperation „Mare Nostrum“ durch die Frontex-Operation „Triton“ im Herbst 2014 die Zahl der Opfer absehbar erhöht. Zudem hat die Kooperation mit der libyschen Küstenwache zur Internierung Zehntausender Flüchtlinge in Folter- und Mordlagern geführt. Beides hat besonders die Bundesregierung forciert, und dies in voller Kenntnis der mörderischen Folgen.

Ein doppeltes Novum

Die Menschenrechtsanwälte Omer Shatz und Juan Branco haben am gestrigen Montag beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Anzeige gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten erstattet. Shatz lehrt an der Yale Law School in New Haven (Connecticut) und an der Pariser Sciences Po; Branco hat unter anderem für den IStGH und für das Pariser Außenministerium gearbeitet sowie WikiLeaks und Julian Assange beraten. Die Anzeige ist in doppelter Hinsicht ein Novum. Zum einen wird der IStGH, sofern er Untersuchungen einleitet, erstmals gegen EU-Staaten ermitteln, darunter Deutschland. Nach seiner Gründung hatte das Gericht jahrelang ausschließlich Strafverfahren gegen Politiker aus afrikanischen Ländern angestrengt und erst spät, als seine Legitimität in Afrika vollends zu schwinden drohte, Ermittlungen in einigen Staaten Asiens und Südamerikas aufgenommen. Shatz und Branco konstatieren nun: „Mitarbeiter und Repräsentanten der EU und ihrer Mitgliedstaaten unterscheiden sich in nichts von jeder anderen nicht-europäischen Person. Sie verdienen dieselbe strenge Behandlung“.[1] Ein Novum ist die Anzeige zum anderen, weil sie erstmals den Tod zahlloser Flüchtlinge bei der Überfahrt über das Mittelmeer auf die Tagesordnung des IStGH setzt.

Vermeidbare Todesopfer

Dabei fokussieren Shatz und Branco ihre Anzeige beim IStGH auf zwei politische Maßnahmen der EU. Eine von ihnen betrifft den Übergang von der italienischen Seenotrettungsoperation „Mare Nostrum“ zur Frontex-Operation „Triton“. Die italienische Regierung hatte im Oktober 2013 nach einer Serie furchtbarer Bootsunglücke, bei denen viele hundert Flüchtlinge zu Tode kamen, „Mare Nostrum“ gestartet, um das Massensterben im Mittelmeer zu beenden. Bis zum 31. Oktober 2014 gelang es in der Tat, mehr als 150.000 Menschen das Leben zu retten. Rom drang darauf, die Maßnahme in eine EU-Operation zu überführen, scheiterte jedoch: Brüssel beschloss, „Mare Nostrum“ durch eine Frontex-Operation („Triton“) zu ersetzen. „Triton“ unterschied sich dabei von der Vorläuferoperation nicht zuletzt dadurch, dass Rettungseinsätze nur noch innerhalb einer 30-Meilen-Zone vor den italienischen Küsten durchgeführt werden durften. Die Entscheidung für „Triton“ fiel, obwohl Frontex-Mitarbeiter ausdrücklich gewarnt hatten, eine Abkehr von „Mare Nostrum“ werde zu „viel mehr Toten auf See“ führen.[2] Brüssel nahm das Massensterben demnach wissentlich in Kauf. Auf der Mittelmeer-Zentralroute, die „Mare Nostrum“ einigermaßen abgedeckt hatte, kamen in den Jahren von 2015 bis 2018 laut Angaben der International Organization for Migration (IOM) mindestens 11.897 Menschen ums Leben – „vermeidbare Todesopfer“, konstatieren Shatz und Branco.

Vermeidbare Folteropfer

Die zweite Maßnahme, die Shatz und Branco ins Zentrum ihrer Anzeige rücken, ist die EU-Unterstützung für den Auf- und den Ausbau der sogenannten libyschen Küstenwache. Brüssel reagierte damit auf das im internationalen Recht festgeschriebene Verbot, Flüchtlinge ohne jegliche Prüfung ihres Asylantrags in ein Bürgerkriegsgebiet abzuschieben. Durften Bootsflüchtlinge wegen des Non-Refoulement-Gebotes nicht nach Libyen zurückgebracht werden, so gestattete es der Aufbau der Küstenwache, sie bereits am Verlassen der libyschen Hoheitsgewässer zu hindern – aus Sicht der EU ein optimales Resultat. Freilich nahm Brüssel damit zugleich in Kauf, dass die Flüchtlinge von den Küstenwächtern in den berüchtigten libyschen Lagern interniert wurden und werden. Die Zustände in den Lagern, in denen Folter, Misshandlung, Vergewaltigung, sogar Versklavung und Mord an der Tagesordnung sind, sind schon seit Jahren bekannt.[3] Das hat die EU nicht davon abgehalten, die Effizienz der Küstenwache durch Ausbildungsmaßnahmen und durch Bereitstellung von Informationen über den Aufenthaltsort von Flüchtlingsbooten zu steigern – mit der Folge, dass die Zahl der internierten Flüchtlinge weiter stieg. Shatz und Branco schätzen die Zahl derjenigen, die von der Küstenwache aufgegriffen und in Lager gesteckt wuren, allein für die Jahre 2016 bis 2018 auf mehr als 40.000.

Die Prioritäten der EU

Beide Maßnahmen hat die Bundesregierung maßgeblich vorangetrieben. So wurde „Mare Nostrum“ vor allem auf deutschen Druck beendet. Berlin hatte sich dafür stark gemacht, weil – so formulierte es der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière – „Mare Nostrum“, ursprünglich „als Nothilfe gedacht“, sich „als Brücke nach Europa erwiesen“ habe; das müsse geändert werden. Der damalige deutsche „Triton“-Leiter Klaus Rösler legte großen Wert darauf, Rettungsoperationen strikt auf die 30-Meilen-Zone zu beschränken; in einem Schreiben mit Datum vom 9. Dezember 2014 an den Direktor der italienischen Grenzpolizei setzte er sich dafür ein, Notrufen von außerhalb dieser Zone nicht mehr Folge zu leisten, um den Flüchtlingen keine „Anreize“ zu bieten. Der zeitweiligen Befehlsverweigerung italienischer und maltesischer Behörden verdankten allein am dritten Februarwochenende 2015 mehr als 2.700 Flüchtlinge, die außerhalb der 30-Meilen-Zone in Seenot gerieten, ihr Leben (german-foreign-policy.com berichtete [4]). Der damalige Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und heutige UN-Generalsekretär António Guterres protestierte: „Einige Regierungen räumen der Abwehr von Flüchtlingen höhere Priorität ein als dem Recht auf Asyl“.[5] Berlin blieb hart. Nach dem Tod von rund 700 Menschen, deren Boot am 19. April 2015 außerhalb der 30-Meilen-Zone und damit jenseits der „Triton“-Zuständigkeit kenterte, teilte der damalige deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier mit, man werde sich nun darauf konzentrieren, „Schlepperorganisationen das Handwerk“ zu legen.[6]

Libyens Lager

Auch die Übertragung der Flüchtlingsabwehr an die sogenannte libysche Küstenwache ist von Berlin systematisch gefördert worden. Die EU hatte schon 2013 begonnen, in dem Land eine Küstenwache aufzubauen; das Vorhaben litt jedoch unter dem 2014 neu entflammten Bürgerkrieg. Als der deutsche UN-Sondergesandte Martin Kobler Ende 2015 die sogenannte Übergangsregierung in Tripolis installierte – nicht zuletzt, um eine formelle Ansprechstelle für die Flüchtlingsabwehr zu erhalten -, unterstützte er dabei auch eine erneute Kooperation zwecks Auf- und Ausbau von Libyens Küstenwache.[7] Im Jahr 2016 dehnte Brüssel die Trainingsmaßnahmen für die Küstenwächter aus und kündigte offiziell an, ihnen die nötigen Daten zum Abfangen von Flüchtlingen zu übermitteln.[8] Praktisch durchgeführt wurde die Ausbildung von der EU-„Operation Sophia“ im Mittelmeer, an der sich auch Einheiten der deutschen Marine beteiligten. Die EU hielt an der Kooperation fest, obwohl regelmäßig brutale Übergriffe der Küstenwächter bekannt wurden – und obwohl von ihnen festgesetzte Flüchtlinge regelmäßig in libyschen Lagern interniert wurden, die Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Niger in internen Schreiben offen als „Konzentrationslager“ einstuften.[9] Die Bundesregierung zog keinerlei Konsequenzen daraus.

Auf dem Rechtswege

Die gestern erstattete Anzeige ist der jüngste Schritt in den Bemühungen internationaler Menschenrechtler, gegen die mörderische deutsch-europäische Flüchtlingsabwehr auf dem Rechtswege vorzugehen und deren politische Organisatoren zur Rechenschaft zu ziehen. Weitere Verfahren sind bereits eingeleitet worden. german-foreign-policy.com berichtet in Kürze.

[1], [2] Omer Shatz, Juan Branco: Communication to the Office of the Prosecutor of the International Criminal Court Pursuant to the Article 15 of the Rome Statute. Paris, 03.06.2019.
[3] S. dazu Libysche Lager und Das Erfolgsbarometer der EU.
[4] S. dazu Kein Ende in Sicht.
[5] Europa lässt weiter sterben. proasyl.de 23.12.2014.
[6] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Unglück im Mittelmeer. Berlin, 19.04.2015.
[7] S. dazu Gegen Terror und Migration (II).
[8] S. dazu Lager für Europa (II).
[9] S. dazu Rückschub in die Hölle.

german foreign policy | 03.06.2019

Die Klageschrift als PDF:
EU-ICC-FINAL-OS-signed-03062019